Wer zahlt laut Mietrecht die Kosten bei Rohrverstopfung?

Muss der Vermieter die Reinigung verstopfter Abwasserrohre bezahlen? In diesem Artikel geben wir einen schnellen Überblick, wie Sie hohe Kosten vermeiden können.

Ist ein Abwasserrohr in einer Mietwohnung verstopft, dann ist guter Rat teuer.
Schnell ist der Schaden mit hohen Kosten verbunden, sobald Sie einen Fachmann hinzuziehen müssen, um die verstopften Rohre zu reinigen.

In der Folge wird oft darüber gestritten, wer die Rohrreinigung bezahlen muss: Vermieter oder Mieter?

Abwasserrohre gehören zur Mietsache

Alle Installationen wie Wasser, Gas und Elektroinstallation sind Bestandteil des Mietobjekts.

Für all diese Installationen gilt: Der Vermieter muss sie dem Mieter in einem gebrauchsfähigen Zustand überlassen und während der Mietzeit in diesem Zustand erhalten.

Das heißt jedoch nicht, dass Abwasseranlagen regelmäßig durch den Vermieter überprüft werden müssen. Diese Pflicht hat der Vermieter nur bei Rohren, die außerhalb der Wohnung verlaufen.

Als Mieter sollte man sich sofort melden, wenn das Wasser nicht mehr richtig abläuft. Die meisten Vermieter sind dankbar über eine beginnende Verstopfung der Abwasserrohre informiert zu werden. So lassen sich kostspielige Notfall-Reparaturen vermeiden.

Ist der Vermieter immer in der Pflicht?

Nun könnte man denken, der Vermieter sei immer in der Pflicht für die Reinigungskosten von verstopften Rohren aufzukommen. Das ist nicht der Fall.

Ist der Mieter verantwortlich für die verstopften Rohre, dann hat dieser auch die Kosten für deren Reinigung zu tragen. Im juristischen Sprachgebrauch ist dann die Rede von einer „nicht vertragsgemäßen Nutzung der Mietsache“.

Sei es, weil Damenbinden oder zu viel Toilettenpapier heruntergespült werden sollte oder das Klo als Müllschlucker missbraucht wurde. In der Küche treten häufig Verstopfungen auf, wenn nur mit kaltem oder lauwarmen Wasser abgespült wurde. Dadurch löst sich das Fett nicht und setzt sich im Abfluss fest.

In all diesen Fällen ist der Mieter verantwortlich für die Verstopfung.

Übrigens ist der Mieter auch für Gäste verantwortlich. Das heißt, verursachen Besucher die Verstopfung gilt ebenso, dass der Mieter die Schuld trägt.

Zahlt die Haftpflichtversicherung des Mieters?

Grundsätzlich zahlen Haftpflichtversicherungen nur für Schäden, wenn es nicht mein Eigentum ist. Das heißt als Vermieter kann ich keine Rohrverstopfung als Schaden melden.

Als Mieter müsste ich der Versicherung beweisen, dass ich die Verstopfung nicht absichtlich oder grob fahrlässig verursacht habe. Das dürfte schwierig werden, falls der Rohrreinigungsdienst ein Haufen Feuchttücher aus dem Rohr entfernen muss. In diesem Fall müssten die Mieter auch alle möglichen Folgeschäden am Parkett selbst tragen.

Am besten schildern Sie Ihren konkreten Fall bei Ihrer Haftpflichtversicherung. Eine pauschale Empfehlung ist schwer zu geben.

Wer zahlt bei Rohrverstopfung im Mehrfamilienhaus?

Doch nicht immer kann der Vermieter die Kosten auf den Mieter übertragen. Will der Vermieter die Kosten für die Reinigung verstopfter Abwasserrohre auf den Mieter übertragen, muss er zweifelsfrei nachweisen, dass Verstopfung durch einen bestimmten Mieter verursacht wurde.

Bei Objekten mit mehreren Wohnungen kann dieser Nachweis sehr schwierig werden, zum Beispiel wenn die Verstopfung im Fallrohr auftritt.

Auch Bauliche Mängel sind nicht vom Mieter zu verantworten:

  • ungenügendes Gefälle
  • starke Verkalkung

Selbst bei scheinbar eindeutigen Situation scheint, heißt das nicht automatisch, dass den Mieter die Schuld trifft und dieser die Rohrreinigung bezahlen muss.

Wer zahlt laut Mietrecht die Kosten bei Rohrverstopfung?
Wer zahlt laut Mietrecht die Kosten bei Rohrverstopfung?

Kann der Vermieter nicht eindeutig nachweisen, dass der Mieter die Verstopfung durch falsche Nutzung der Installation verursacht hat, dann muss er die Kosten für die Rohrreinigung tragen.